Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen ab 01.12.2018

Diese Bedingungen sind Grundlage aller Angebote und Lieferverträge in allen Geschäftsverbindungen der GinGerPharm GmbH, Tristanstr. 12a, 95445 Bayreuth (nachfolgend „wir“ oder „uns“).
Sie gelten ausschließlich und für alle aktuellen und künftigen Vertragspartner (im Folgenden „Kunde“).
Für alle nicht ausdrücklich geregelten Umstände gilt das Gesetz. Von diesen Bedingungen oder vom Gesetz abweichende Bestimmungen gelten nur, wenn diese Bedingungen von uns
schriftlich vereinbart oder bestätigt werden. Abweichenden Bedingungen in Bestätigungsschreiben widersprechen wir hiermit bereits ebenfalls vorsorglich.
1. Angebot und Vertragsabschluss. Ein Vertrag kommt zustande, indem unser Angebot vom Kunden angenommen wurde oder uns zugegangene Aufträge oder Bestellungen oder deren
Änderungen von uns angenommen wurden oder indem die vom Kunden bestellte Ware ausgeliefert wurde.
2. Preise. Es gelten die Preise unserer jeweils aktuell gültigen Preisliste, soweit im Angebot nicht davon abgewichen wird. Alle Preise verstehen sich netto in EURO und zuzüglich der
Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Alle Preise gelten ab Auslieferungslager in Deutschland. Verpackung, Transportversicherung und Versandkosten sind nicht in den Preisen
eingeschlossen. In Dauerschuldverhältnissen gelten Preisanpassungen bei Veränderung der Preisliste aufgrund von Änderung unserer Kosten als vereinbart.
3. Mindestbestellwert. Bestellungen im Wert von weniger als 80 EURO werden von uns nicht angenommen, es sei denn, dies wurde im Einzelfall schriftlich vereinbart.
4. Versandkosten. Die Versandkosten trägt der Kunde. Wir berechnen diese für den Standardversand innerhalb Deutschlands pauschal wie folgt: Bei einem Warenwert bis 200 EURO
betragen die Versandkosten 9,90 EURO. Über einem Warenwert von 200 EURO ist die Sendung versandkostenfrei. Mehrkosten für Sonderzustellungen wie Express-Versand oder Versand
ins Ausland werden auf Anfrage mitgeteilt und gesondert in Rechnung gestellt.
5. Zahlungsbedingungen. Die Rechnungssumme ist innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung vollständig und ohne Abzüge zu bezahlen. Davon abweichend gewähren wir 3% Abzug,
sollte eine Einzugsermächtigung für den geschäftlichen Verkehr erteilt sein. Im Falle einer Einzugsermächtigung wird die Summe von uns frühestens am Tag 14 nach Rechnungsstellung mit
einem Abschlag von 3% eingezogen. Sollte ein Einzug trotz der vereinbarten Einzugsermächtigung nicht möglich sein, sind die daraus resultierenden Mehrkosten vom Kunden zu tragen.
6. Aufrechnung und Zurückbehaltung. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7. Lieferungen. Unsere Liefertermine sind stets unverbindlich. Einen Schadensersatz wegen Lieferverzug schließen wir aus, es sei denn, dieser wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Falls
ein Kunde eine Lieferung ohne Rechtfertigung nicht abnimmt, sind wir berechtigt, auch ohne Nachweis eines Schadens 10% des vereinbarten Preises oder den tatsächlich entstandenen
Schaden zu verlangen. Das Recht des Kunden, uns eine niedrigere Höhe unseres Schadens nachzuweisen, sowie weitere Rechtsfolgen dieser Umstände werden dadurch nicht berührt.
8. Übergang der Risiken. Soweit nicht anders vereinbart, gelten alle Angebote ab Auslieferungslager. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an
den Kunden, spätestens mit Verlassen des Auslieferungslagers, die Gefahr der Verschlechterung oder Zerstörung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die
Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt und unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt.
9. Eigentumsübergang. Wir behalten uns das Eigentum der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung der Ware und aller Nebenkosten, sowie aller gegenüber demselben
Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund und zu welchem Zeitpunkt bestehenden, uns zustehenden Forderungen vor. Die Ware gilt damit bis zur vollständigen Bezahlung im Sinne des
vorausgehenden Satzes als Vorbehaltsware. Der Kunde ist verpichtet, uns Zugrie dritter Personen auf unsere Vorbehaltsware oder auf die uns zustehenden Forderungen unverzüglich
schriftlich mitzuteilen und dritte Personen, Vollstreckungsbeamte eingeschlossen, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns Informationen und Dokumente zur Wahrung unserer Rechte zur
Verfügung zu stellen. Soweit der oder die Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für die
uns entstandenen Kosten.
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern. Bis zum vollständigen Eigentumsübergang der Ware auf den Kunden, tritt der Kunde dabei jedoch die gegen den
Abnehmer entstehende Forderung an uns ab – maximal bis zur Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer). Unser Kunde bleibt zur Einziehung der
Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange unser
Kunde seinen Zahlungsverpichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Erönung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
10. Ware. Jede Ware ist nur für die einmalige Nutzung vorgesehen. Die Ware ist nicht geeignet zur Wiederaufbereitung oder Weiterverarbeitung. Die Beschaenheit der von uns zu liefernden
Ware ist in den vorgelegten Produktbeschreibungen dokumentiert. Mit Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, dass er sich über Zweck und Beschaenheit der Ware informiert hat. Dies gilt
insbesondere auch für die Haltbarkeit der Ware.
11. Gewährleistung. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB erforderlichen Untersuchungs- und Rügepichten ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
Eine Mängelrüge nach § 377 HGB muss schriftlich und unverzüglich erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von sieben Kalendertagen nach Ablieferung. Bei Ablieferung trotz
ordnungsgemäßer Wareneingangsprüfung nicht zu erkennende Mängel sind vom Kunden innerhalb von drei Kalendertagen nach dem Tag der Entdeckung des Mangels schriftlich mitzuteilen.
Die Ware gilt ansonsten als geprüft und angenommen.
Transportschäden sind vom Kunden unverzüglich schriftlich anzuzeigen, und zwar dem Transportunternehmen gegenüber sowie uns gegenüber. Letzteres entfällt, wenn der Kunde den
Transport selbst durchgeführt oder beauftragt hat.
Mängelansprüche jeglicher Art, die über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehen, bestehen nicht.
Mängelansprüche bestehen auch nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, sowie bei
Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder aufgrund besonderer äußerer Einüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt
sind.
Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
12. Nacherfüllung und Folgen bei unzureichender Nacherfüllung. Im Falle eines Sachmangels steht uns innerhalb einer angemessenen Frist das Recht zur Nacherfüllung zu. Erfolgt die
Nacherfüllung nicht oder nicht vollständig, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Ist vom Sachmangel nur ein Teil der
Lieferung betroen, gilt der letzte Satz entsprechend anteilig.
Die Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren mit Ablauf von 12 Monaten nach Lieferung der Ware, sofern nicht zwingende gesetzliche Regelungen in besonderen Fällen eine längere Frist
vorgeben.
13. Haftungsausschluss. Soweit uns kein Vorsatz zur Last gelegt werden kann, und soweit keine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit vorliegen, haften wir nur für den Schaden, der
sich aus dem betreenden Liefervertrag ergibt und nur maximal bis zur Höhe der Rechnungssumme des betreenden Liefervertrages.
Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund.
Die zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt davon unberührt.
14. Garantie. Wir übernehmen keine Beschaenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.
15. Warenrückgabe und Nachbesserung. Eine Warenrückgabe ist nur möglich, wenn diese zuvor ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart ist. Rückgabe erfolgt nur gegen Gutschrift und
nur gegen einen Bearbeitungsabschlag von 10% der betreenden Rechnungssumme.
16. Weiterverkauf. Unsere Ware darf vom Kunden nicht über Verkaufsplattformen im Internet weiterverkauft werden, Online-Apotheken ausgenommen. Von uns gelieferte Medizinprodukte
dürfen darüber hinaus nicht außerhalb des Apothekenhandels weiterverkauft werden. Diese Regelungen dienen der Werthaltigkeit unserer Ware und der Aufrechterhaltung des von uns
erwünschten Images.
Der Weiterverkauf ins Ausland bedarf einer schriftlichen Genehmigung von uns.
17. Überlassene Unterlagen, Geheimhaltungspicht. Die zur Vorbereitung des Liefervertrags, gleich ob ein Vertrag zustande kommt oder nicht, überlassenen Unterlagen und Informationen
dienen ausschließlich der Information des Kunden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Auf unser Verlangen sind die Unterlagen zurückzugeben. Bei Zuwiderhandlung behalten wir
uns eine Schadensersatzforderung vor.
18. Datenschutz. Wir benutzen die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Liefervertrags erforderlichen Daten des Kunden ausschließlich zur Erfüllung der Geschäftsprozesse im
Zusammenhang mit der Vorbereitung oder Durchführung von Lieferverträgen nach diesen Bestimmungen. Mit der Aufnahme der Geschäftsbeziehung gilt die Datenhaltung seitens des
Kunden, auch über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus, als genehmigt.
19. Schlussbestimmungen. Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages auf Grundlage dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
20. Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verträge im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und mit diesen Bedingungen ist Bayreuth. Unser Recht, am Sitz des Kunden
Klage einzureichen, bleibt davon unberührt.
21. Erfüllungsort. Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpichtungen aus der Geschäftsverbindung ist der Firmensitz der GinGerPharm GmbH (eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Bayreuth unter HRB 6825).